Betriebliche Altersvorsorge
Aus der betrieblichen Altersversorgung erhalten Arbeitnehmer später eine hohe Kapitalleistung oder eine monatliche Rente, die eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente ist. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Beschäftigten zu ermöglichen, einen Teil des Gehalts in die betriebliche Altersversorgung zu investieren.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, selbst an der betrieblichen Altersversorgung seiner Angestellten beteiligt zu sein, aber es sind viele Arbeitgeber, die einen Teil der Vorsorgebeiträge übernehmen. In vielen Bereichen gibt es Tarifverträge, in denen die Beteiligung des Arbeitgebers an der betrieblichen Altersversorgung sogar geregelt ist.
Man kann zwischen verschiedenen betrieblichen Altersversorgungsarten wählen.
Diese sind folgende:
1. Direktversicherung 2. Direktzusage 3. Pensionsfonds 4. Unterstüzungskasse
1. Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für den Angestellten eine Lebens- oder Rentenversicherung und bezahlt die monatlichen Beiträge. Die Direktversicherung ist entweder von beiden anteilig oder vom Arbeitgeber aus dem Bruttoeinkommen des Angestellten finanziert. Die Direktversicherung kann mit dem Wechsel des Arbeitsplatzes einfach mitgenommen werden. Deshalb ist sie vor allem für kleine Unternehmer zu empfehlen.
2. Direktzusage
Bei der Direktzusage wird vom Arbeitgeber dem Angestellten eine betriebliche Monatsrente zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt. Der Arbeitgeber überweist direkt die festgelegte Summe an den früheren Angestellten. Die Finanzierung der Direktzusage an die Angestellten erfolgt durch Pensionsrückstellung in der Bilanz. Vorteil: Durch die Bildung der Pensionsrückstellungen wird den steuerlichen Gewinn gemindert und die Steuerlast des Arbeitsgebers reduziert. Direktzusagen sind absolut sicher, weil bei einer Insolvenz des Unternehmers alle Rentenansprüche aus der Direktversicherung durch eine besondere Rückversicherung geschützt sind.
3. Pensionsfonds
Bei Pensionsfonds wird das Fondsvermögen in Rentenpapiere und Aktien investiert, deshalb sind sie sehr flexibel. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann man die Police ohne Problem mitnehmen und bei neuem Arbeitgeber weiterführen. Pensionfonds sind sicher und auch attraktiv, ihre Kontrolle erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Das eingezahlte Kapital ist auch bei fallenden Kursen geschützt, weil die Pensionsfonds ihre Leistungspflicht selbst rückversichert haben.
4. Pensionskasse
Bei der Pensionskasse werden die Beiträge zur Altersversorgung der Angestellten vom Arbeitsgeber direkt an die Pensionskasse gezahlt. Der Versicherte kann sich für eine lebenslange Privatrente oder für eine hohe Kapitalleistung entscheiden. Die Betriebsrente kann man bei einem Arbeitswechsel ohne Problem mitnehmen und beim neuen Arbeitgeber weiterführen.
Beschäftigte und Arbeitgeber können die Beiträge des Versicherten steuerlich geltend machen. Die Riester-Zulagen, die vom Staat gefördert sind, werden 2008 weiter gesteigert.
5. Unterstützungskasse
Unter Unterstützungskassen versteht man selbstständige Vorsorgevereine, deren Träger ein oder mehrere Unternehmen sind. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber abgeführt. Die Finanzierung erfolgt entweder durch Entgeltumwandlung aus den Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer oder von ihm selbst. Die Beiträge sind gesetzlich geschützt. Wichtig zu wissen: Bei einem Arbeitgeberwechsel kann man das in der Unterstützungskasse gesparte Vorsorgekapital nur mitnehmen, wenn der neue Arbeitgeber Mitglied derselben Kasse wird oder dort schon Mitglied ist.
|