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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

 

 

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz in Krankheitsfällen und kommt für die nötige medizinische Hilfe auf. Ausnahme: Nach einem Arbeitsunfall oder infolge einer Berufskrankheit kann man die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beanspruchen. In diesen Fällen leistet die gesetzliche Unfallversicherung.

Arbeitnehmer, deren Brutto-Jahreseinkommen unter Versicherungspflichtgrenze liegt – 4.012,50 Euro pro Monat – sind automatisch pflichtversichert. Ausser den Arbeitnehmern sind folgende Gruppen pflichtversichert: Journalisten und Künstler entsprechend dem Künstlersozialversicherungsgesetz; landwirtschaftliche Unternehmer und deren mitarbeitende Familienmitglieder, wenn sie als Auszubildende im Unternehmen beschäftigt sind; Arbeitslose, wenn Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bekommen; Behinderte, die in einer anerkannten Werkstatt berufstätig sind; Rentner ( sie müssen aber in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens ganz gesetzlich versichert oder dort familienversichert sein ); Auszubildende des zweiten Bildungsweges und Praktikanten.

Die gesetzlich Krankenversicherte können folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

a. normale Kontrolluntersuchungen zur frühzeitigen Entdeckung und Verhütung von Krankheiten
b. Behandlung von Unfällen und die nachfolgende Versorgung
c. freie Fach- oder Hausarztwahl, sofern der Arzt mit den gesetzlichen Krankenkassen in Zusammenarbeit steht
d. im stationären Bereich Anspruch auf allgemeine Pflegeleistungen
e. die Kosten für die von dem Arzt verschriebenen Medikamente sind größtenteils von der gesetzlichen Kasse übernommen – Eigenanteil von 10%, höchstens 10 Euro
f. Bezahlung der empfohlenen Krebsvorsorgeuntersuchungen bei Frauen ab dem 20. Lebensjahr, bei Männern ab dem 45. Lebensjahr
g. Übernahme der Krankengymnastik-, Beschäftigungs- und Sprachtherapie-Kosten – Selbstbehalt von 10% der Ausgaben plus 10 Euro,- pro Verordnung bei den versicherten Personen über 18 Jahren
h. Anspruch auf Hilfsmittel, die vom Arzt verschrieben wurden und nicht zu Gebrauchsgegenständen des alltäglichen Lebens gehören –bei Kompressionsstrümpfen, Bandagen und Einlagen gibt es einen Eigenteil von 20%
i. Anspruch auf Kinderkrankengeld bei Kindern unter 12 Jahren
j. Übernahme der Zahnbehandlungskosten
k. Kieferorthopädie – in der Regel nur für Jugendliche unter 18 Jahren

Beiträge:

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen sind sehr unterschiedlich. Der Beitrag wird aus einem festgelegten Prozentsatz von den beitragspflichtigen Gehältern der versicherten Person kalkuliert, d.h. aus Löhnen, Renten und Versorgungsbezügen.

Für den Beitrag von freiwillig versicherten Personen gibt es eine Festlegung in der Versicherungssatzung. Daneben wird die ganze wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, wenigstens aber das Einkommen beachtet, was bei Pflichtversicherten beachtet wird. In der Satzung ist der Beitragssatz vereinbart und ist nur für die aktuelle Kasse geltend.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es drei Typen der Beitragssätze :

- Allgemeiner Beitragssatz: versicherte Personen mit sechs Wochen Lohnfortzahlung,
- Erhöhter Beitragssatz: versicherte Personen mit weniger als sechs Wochen Lohnfortzahlung,
- Ermäßigter Beitragssatz: versicherte Personen, die Krankentagegeld nicht beanspruchen oder versicherte Personen mit bestimmter

Leistungsbeschränkung

Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung:

a. die Behandlungen erfolgen in der Regel durch Vertragsärzte und Ärzte der Krankenkasse
b. für Heilpraktikerbesuche gibt es keine Kostenübernahme
c. eingeschränkte Krankenhauswahl
d. keine Übernahme der Rücktransportausgaben nach ausländischer Behandlung
e. Zuzahlungen für Hilfs- und Heilmittel, Medikamente, Zahnersatz, Kuren sowie Krankenwagen
f. Es gibt keine Möglichkeit für die individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes