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Haftpflichtversicherung

 

 

Die Grundlagen der Haftung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch - BGB § 823 Absatz 1 – definiert:

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Unfälle geschehen leider täglich und die Kosten der entstandenen Schäden können in bestimmten Fällen sehr hoch sein.

Eine private Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz sowohl der versicherten Person als auch ihrer Familie gegen finanzielle Folgen solcher Schäden, welche die versicherte Person Dritten zufügt und für die sie verantwortlich ist. Die Haftpflichtversicherung gehört damit zu den besonders wichtigen Versicherungsarten, deshalb sollte sie in keinem Haushalt fehlen.

Versichert sind:

Ehepartner und Kinder sind gemeinsam versichert. Für Kinder gibt es Versicherungsschutz so lange, bis sie die Schule und die erste Berufsausbildung beenden.

Die Haftpflichtversicherung leistet auch im Falle, dass jemand den Versicherungsnehmer für einen solchen Schaden verantwortlich macht, der nicht von ihm verursacht wurde. Der Versicherer verteidigt gegen unbegründete Ansprüche, wenn nötig auch vor Gericht. Anfallende Anwalts- und Gerichtskosten werden von der Versicherung getragen.

Lebensgefährte/in ist auch mitversichert, aber er/sie muss bei der Beantragung der privaten Haftpflichtversicherung mit bestimmten Daten wie Name, Vorname und Geburtsdatum bezeichnet werden.

Versicherungsschutz besteht auch für Mietsachschäden, aber die Deckungssummen sind sehr unterschiedlich und sie hängen von den einzelnen Versicherungsgesellschaften ab. Es ist zu empfehlen, auf einen möglichst hohen Versicherungsschutz bezüglich der Mietsachschäden zu achten.

Die Privathaftpflicht ist in befristeter Form auch im Ausland gültig, aber bei längerem ausländischen Aufenthalt muss man mit der befugten Versicherungsgesellschaft über den möglichst optimalen Versicherungsschutz sprechen.

Auch für Schäden, die Haustiere der versicherten Person bei Dritten verursachen, kommt die Privathaftpflicht auf, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Es gibt Versicherungsschutz für Haustiere wie Katzen, Vögel oder Meerschweinchen. Größere Tiere wie Rinder, Pferde oder Hunde müssen mit einer eigenen Tierhalter-Haftpflichtversicherung geschützt werden.

Kein Versicherungsschutz:

Bei vorsätzlich begangenen Schäden, bei Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen oder bei durch ein Fahrzeug entstandenen Schäden und bei Bußgeldern gibt es keinen Versicherungsschutz.

Sonderleistungen muss zusätzlich versichert werden, weil die einfache Form der Haftpflichtversicherung vor vielen alltäglichen Risiken schützt, aber es sind solche Bereiche, die zusätzlich abgesichert werden müssen. So gibt es zum Beispiel für Fahrzeuge die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung, für Segler die Sportbootversicherung, für Besitzer großer Tiere die Tierhalterhaftpflichtversicherung, für Bauherren die Bauherrenhaftpflichtversicherung, für Haus- oder Wohnungseigentümer die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ( Wird der Haus-Grundstücks- oder Wohnungseigentümer aus der gesetzlichen Haftpflicht heraus belangt, springt diese Versicherung ein ), für Mieter und Hausbesitzer die Wasserschaden Versicherung, für Unternehmer die Firmenversicherungen.

Vorteil:

Bei der privaten Haftpflichtversicherung gibt es keine Wartezeiten, der Versicherungsschutz besteht mit Vertragsbeginn.