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Hausratversicherung

 

 

Eine Hausratversicherung schützt den Versicherten vor Risiken, die Schäden am Hausrat verursachen können. Versicheungsschutz gibt es für Gebrauchsgegenstände ( Kleidung, Geschirr, Werkzeug ), Einrichtungsgegenstände ( Möbel oder Teppiche ) und Verbrauchsgegenstände (Wertsachen – inkl. Bargeld - , Lebensmittel).

Die Versicherung übernimmt Kosten, die durch Schäden wie Einbruchdiebstahl, Feuer, oder Leitungswasserschaden entstehen. In der Regel zahlt sie zum Beispiel bei einem Einbruch in der Wohnung für die entwendeten Gegenstände den Wiederbeschaffungswert  bzw. die Reparaturkosten, wenn im Haus nur etwas beschädigt wurde, bis zu einer festgelegten Summe.

Wichtig zu wissen: Für Wertsachen gibt es eine Sonderregelung. Sie sind bis zu 20% der Versicherungssumme gesichert. Für Personen, die viele Wertsachen besitzen, ist zu empfehlen, gegen einen Beitragszuschlag eine Höherversicherung abzuschließen.

Der Abschluss einer Hausratversicherung ist vor allem solchen Personen ratsam, dessen Hausrat so teuer ist, dass Verlust und Wiederbeschaffung hohe finanzielle Folge hätten. Eine Hausratversicherung ist nicht nur älteren Menschen sondern auch jungen Leuten zu empfehlen, weil der Versicherungsschutz über die Eltern mit dem Umzug ins eigene Haus entfällt.

Regeln, die vor dem Abschluss einer Hausratversicherung beachtet müssen werden:

Im Allgemeinen gilt folgende Regel: Wenn an dem Hausrat durch Wasser oder Feuer ein Schaden entsteht, muss man alles tun, um den Schaden so klein wie möglich zu halten. Darüber hinaus sollte man die Versicherungsgesellschaft sofort über den entstandenen Schaden informieren, bei Diebstahl und Einbruch auch die Polizei einschalten.

Ausserdem ist sinnvoll, sofort eine Liste mit beschädigten oder gestohlenen Sachen zu erstellen, denn spätere Ergänzungen wird in der Regel vom Versicherer nicht mehr annehmen. Es ist noch ratsam, Quittungen über teure Gegenstände aufzuheben und diese zu fotografieren.

Wann gibt es keinen Versicherungsschutz?

Zum Hausrat gehören viele Gegenstände inkl. Bargeld und Wertsachen. Aber nicht in allen Fällen zahlt die Versicherung für entstandenen Schäden. Es gibt zum Beispiel kein Geld, wenn der Schaden absichtlich oder fahrlässig verursacht wurde oder bei Diebstählen, für die kein Einbruch nötig war. Deshalb sollte man sich bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft erkundigen, ob es auch gegen diese Schäden Versicherungsschutz gibt.
Im Falle, dass teure Gegenstände beschädigt sind, aber die Beschädigung nicht innerhalb des eigenen Hauses passierte, zahlt auch dann eine bestimmte Summe der Versicherer, wenn Gegenstände auf Reisen bzw. Geschäftsreisen benötigt sind.

Umzug

Auch beim Umzug sind die Sachen mitversichert, aber in diesem Fall muss man unbedingt beachten, ob den Hausrat mit dem Umzug erweitert wird. Deshalb ist sinnvoll, die Versicherungssumme neu zu berechnen. Damit kann man sich vor Unterversicherung hüten.