Fondsgebundene Lebensversicherung Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung werden Fonds-Sparplan und Versicherungsschutz in einem Vertrag verbunden. Der Anleger kann selbst entscheiden, wie der Versicherer das Geld anlegen wird. Dadurch ist es möglich, die Alternativen des Kapitalmarkts zu nutzen und gleichzeitig das Risiko des vorzeitigen Todes abzusichern.
Das Merkmal der Versicherung bildet sich bei dieser Sparform dadurch, dass wenigstens 60 Prozent der Versicherungssumme im Todesfall als gewährleistete Leistung ausgezahlt werden. Nur so ist diese Versicherung als Versicherung gültig und vom Finanzamt als steuerbegünstigt gebilligt. Der Sparanteil wird bei der herkömmlichen Lebensversicherung in sichere Anlagen investiert, bei der fondsgebundenen Lebensversicherung in Investmentfonds. Hierbei können die Anleger ihre Beiträge in einen oder mehreren Fonds anlegen.
Bei dieser Lebensversicherungsform gibt es im Gegensatz zur herkömmlichen Lebensversicherung keine gewährleistete Ablaufleistung. Zum Termin des Vertragsablaufs wird dem Versicherungsnehmer das angesparte Fondsguthaben zum entsprechenden Tageskurs kalkuliert.
Eine frühere Auflösung des Vertrages und die Zahlung der vorhandenen Werte ist ständig ausführbar.
Kapitalannahme sind bei der fondsgebundenen Lebensversicherung bis zu einem bestimmten Anteil möglich. Hier erfolgt die einfache Auszahlung der Fondsanteile zum Tageskurs an den Versicherungsnehmern. Sparpläne für das Rentenalter sollten nicht früher angezapft werden. Dies sollte man allerdings in Acht nehmen, weil Gelder, die man später benötigt, nicht zur Verfügung stehen, wenn sie früher schon ausgegeben wurden.
Fondsgebundene Lebensversicherungen sind in folgenden Fällen sinnvoll:
a. Man möchte mit geringen Geldsummen in die Wertpapiere investieren. b. Man sucht eine Anlage mit steueroptimierter Auszahlung. c. Der Kunde will die Anlagestrategie selbst bestimmen.
Eine fondsgebundene Versicherung hat in folgenden Fällen keinen Sinn:
a. Der Kunde wünscht eine gewährleistete Ablaufleistung. b. Er will kein Anlagerisiko tragen. c. Ein Kredit soll gesichert werden.
Fondspolicen und Aktienfonds sind nicht vergleichbar, denn sie investieren zwar in die gleichen Märkte, die Vertragsgestaltung ist aber ganz anders. Der Hauptunterschied: Fondspolicen eignen sich nicht als wirkliche renditestarke Sparformen und Fondsanlagen eignen sich nicht zur Altersversorgung. Vorteilhaft sind Fondspolicen, weil eine Streuung der Fondsanlagen schon ab 25 Euro pro Monat möglich ist. Bei guten Fondspolicen sind Fondswechsel von einer Gesellschaft zur anderen kostenlos möglich.
Nur bei Versicherungen ist es möglich, die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ein zuschließen, deshalb sind Versicherungen die ratsame Form der Altersversorgung.
Die fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung kann mit der neuen Abgeltungssteuer wiederum interessant sein. Wenn das Geld in eine Versicherung investiert wird, so unterliegen die Dividenden nicht der Steuerpflicht. Versteuert wird nur noch der Ertraganteil bei Auszahlung, (zum Beispiel ab dem 65. Lebensjahr).
Die bis zum 75. oder gar 85. Lebensjahr laufenden Verträge werden gerne verkauft, denn die Provision ist dafür höher als für auf das 65. Lebensjahr abgeschlossene Policen. Begründung der langen Laufzeit: Man kann ja schon mit 65 kündigen oder den Vertrag auszahlen lassen. Dieses Argument ist richtig, kostet aber Geld. Die Rendite eines solchen früher gekündigten Vertrages ist eindeutig niedriger.
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