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Private Krankenversicherung (PKV)

 

 

Alle Personen, deren Brutto-Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, oder die selbständig sind bzw. sich selbständig machen, können freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder haben die Möglichkeit sich privat zu versichern. Die Versicherungspflichtgrenze liegt für Arbeitnehmer im Jahre 2008 bei einem Brutto-Monatseinkommen von 4.012,50 Euro. Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn das Einkommen zum Zeitpunkt des Wechsels seit mindestens drei Jahren über der Gehaltsgrenze liegt. War jemand vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und will jetzt sich privat versichern, muss man seit 2005 über der Versicherungspflichtgrenze verdient haben. Die freiwillig gesetzlich versicherten Personen, wie Beamter oder Selbstständiger, können sich auch jetzt ohne Einkommensgrenzen und Fristen privat versichern.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind weiterhin umfangreicher als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch Wahl des entsprechenden Tarifs hat die versicherte Person die Möglichkeit selbst den Leistungsumfang des Vertrages zu bestimmen. Abhängig von gewähltem Tarif kann man folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

a. Im stationären Bereich:
- freie Krankenhauswahl
- Anspruch auf Chefarztbehandlung
- Krankenhaustagegeld
- kein Eigenanteil an den Krankenhausausgaben
- Ein- oder Zweibettzimmer
- weltweite Gültigkeit ohne Mehrbeitrag

b. Im ambulanten Bereich:
- freie Arztwahl
- jedesmal Arztwechsel auch ohne Anweisung
- Kostenerstattung für Brillen und Linsen
- freie Verschreibung aller Medikamente
- Anspruch auf alternative oder teure Behandlungen
- Heilpraktikerleistungen
- wenig Wartezeiten durch Fristfestlegung
- weltweite Gültigkeit ohne Mehrbeitrag

c. Im zahnärztlichen Bereich:
- freie Zahnarztwahl
- Kostenerstattung für Zahnersatz , Zahnbehandlungen bzw. Kieferorthopädie bis zu 100 % - auch aufwendiger Zahnersatz, Implantate und Inlays werden bezahlt
- weltweite Gültigkeit ohne Mehrbeitrag

Beiträge:

Die Beiträge für die private Krankenversicherung sind unabhängig vom Einkommen, sie richten sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand und dem Leistungsumfang.

Nachteile der privaten Krankenversicherung:

Ausser den oben genannten Vorteile, die den Versicherten eine private Krankenversicherung zur Verfügung gestellt, gibt es auch Nachteile, die man vor dem Abschluss der Versicherung in Acht nehmen sollten. Diese sind folgende:

a. jedes Familienmitglied muss sich einzeln versichern
b. Ausschlüsse von Leistungen oder Risikozuschläge bei Vorerkrankungen möglich
c. Die Rechnungen müssen unter bestimmten Voraussetzungen vorbezahlt werden
d. bei Kuraufenthalten keine Übernahme der Unterbringungsausgaben
e. in den ersten Versicherungsjahren ist es möglich eine Beitragsbegrenzung bei Zahnersatz
f. keine Übernahme der Auslandsrücktransportausgaben – abhängig vom Tarif
g. während Erziehungs- und Mutterschaftsurlaub keine Beitragsfreiheit
h. eingeschränkte Wechselmöglichkeit in eine andere Krankenversicherung
i. auch bei längerer Krankheit über sechs Wochen gibt es Beitragspflicht
j. Rechtstreitigkeiten sind kostenpflichtig vor dem Zivilgericht zur Durchführung gebracht