Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten eines Rechtsstreits bis zu einer vorher festgelegten Summe ab.
Arten von Rechtsschutzversicherung:
Die verschiedenen Arten von Rechtsschutzversicherung kann man in vier Gruppen unterteilen:
a. Privates – die Privatrechtsschutzversicherung gibt dem Versicherten finanzielle Sicherheit in Streitigkeiten, unabhängig davon, ob der Versicherte selbst klagt oder der Beklagte ist b. Beruf – das Paket der Rechtsschutzversicherung enthält oft auch den Arbeitsrechtsschutz, weil bei Streitfällen mit dem Arbeitgeber oft keine andere Möglichkeit bleibt als das Arbeitsgericht. Ohne Rechtsschutzversicherung muss man die Kosten vor dem Arbeitsgericht selbst bezahlen, sogar , wenn der Prozess gewonnen wurde c. Wohnung bzw. Haus – die Eigentümer- bzw. Mietrechtsschutzversicherung deckt Kosten ab, die durch Mietsteritigkeiten entsehen können. d. Verkehr – die Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt alle Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Gutachterkosten ab, die der versicherten Person nach Autounfällen entstehen
Zu diesen Gruppen stellen die Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Policen zur Verfügung.
Leistungen:
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Gutachterkosten im Streitfall der versicherten Person. Das ist gültig unabhängig davon, ob der Versicherte Beklagter oder Kläger ist, ob er/sie den Prozess gewinnt oder verliert oder ob die Kosten in einem Vergleich geteilt sind. Der Versicherer übernimmt Gebühren auch für anwaltliche Beratung im Falle, dass der Versicherte sich mit dem Gegner ohne Prozess und friedlich einigt. Ausserdem bietet der Rechtsschutzversicherer den Kunden Versicherungsschutz auch für außergerichtliche Schlichtungsverfahren, wie sie in vielen Bundesländern bei limitiertem Streitwert oder bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten bestimmt sind.
Der Versicherer behält sich allerdings vor, die Erfolgsaussichten ausführlich zu prüfen, wenn der Versicherte selber klagen will. Die Kosten für eine chancenlose Klage wird vom Versicherer nicht übernommen. Ausgeschlossen sind ebenfalls zum Beispiel Auseinandersetzungen bezüglich des Kaufs und Verkaufs von Aktien, Streiten vor Verwaltungsgerichten, Klagen gegen Bußgelder infolge Verkehrsverstößen. Für vorsätzliche und rechstwidrig verursachte Rechtsstreitigkeiten zahlt der Versicherer auch nicht.
Schadensfälle:
Die Rechtsschutzversicherung bietet finanziellen Versicherungsschutz in verschiedenen Rechtsbereichen. Im Bereich Arbeit kann man zum Beispiel mit einer entsprechenden Police gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber der versicherten Person vorgehen, ohne finanziell bedroht zu sein. Versicherungsschutz gibt es auch im Falle überhöhter Nebenkostenabrechnungen von Seiten des Vermieters der versicherten Person.
Kosten:
Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung kann man nicht pauschal angeben, sie hängen vom Leistungsumfang ab.
Der entsprechende Vertrag:
Weil die Rechtsschutzversicherung unterschiedlichste Bereiche umfasst, ist zu empfehlen, den individuellen Versicherungsschutz zusammenzustellen und diesen auf persönliche Situation anzupassen.
So ist zum Beispiel für Angestellte der Arbeitsrechtsschutzversicherung eine sinnvolle Versicherung, für Rentner aber eine unnötige Police. Ausserdem kann man den Personenkreis variierin, der durch die Rechtsschutzversicherung abgesichert werden kann. Es sind Versicherungsgesellschaften, die neben Singletarifen auch Familientarife zur Verfügung stellen.
|