Riester Rente
Unter Riester-Rente versteht man eine private Rentenversicherung. Sie wird in Teilen vom Staat gefördert. In der Regel reicht die Riester-Rente nicht aus, weil es zwischen der Rente und dem letzten Einkommen weiterhin einen Unterschied gibt. Diese Form der Altersvorsorge schließt die Lücke der gesetzlichen Rentenversicherung und ist somit keine Ergänzung, sondern ein Teil der staatlichen Rente. Um das gewohnte Lebensniveau auch im Alter behalten zu können, sind traditionelle Versicherungen wie Renten- oder Lebensversicherungen dringlich zu empfehlen.
Das wichtigste Kriterium bei der Riester-Rente ist die Sicherheit, dass zum Rentenbeginn wenigstens die eingezahlten Summen zur Verrentung verfügbar sind. Diese Voraussetzungen werden von der Riester-Rente erfüllt.
Es gibt fünf Kriterien, die man erfüllt werden müssen, damit ein Altersvorsorgevertrag den Stempel Riester-Rente und die versicherte Person Anspruch auf die staatliche Unterstützung bekommt.
Diese Kriterien sind:
1. Garantie der eingezahlten Summen 2. Verteilung der Vertriebs- und Abschlusskosten auf fünf Jahre 3. ab 2006 Geschlechtsneutrale Tarife, zusätzliche Absicherung der Hinterbliebene und der Erwerbsunfähigkeit, Bezahlung nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres 4. Recht, den Vertrag ruhen zu lassen, zu verändern und zu wechseln, Mittel zum Wohnungserrichten zu entnehmen 5. Auszahlungsplan mit 30 Prozent des zu Anfang der Auszahlungszeitspanne verfügbaren Kapitals oder lebenslange Rente ist zulässig Voraussetzung, die ein Vertrag haben muss, damit er unterstützt wird
Es werden solche Anlageformen unterstützt, deren ergänzende lebenslange Zahlung im Alter garantiert ist. In der Regel ist es möglich, mehrere Riester-Verträge nebeneinander abzuschließen. Grundsätzlich wird der Zulagenanspruch auf höchstens zwei Verträge verteilt. Wenn mehr als zwei Riesterverträge gleichzeitig gespart werden sollten, so muss man entscheiden, auf welche zwei Verträge die Zulage gutgeschrieben werden muss.
Alle Personen, die Pflichtmitglied der staatlichen Rentenversicherung sind, kommen in den Genuss der staatlichen Unterstützung.
Zu dieser Gruppe gehören: Rentenversicherte Arbeitnehmer; Richter; Beamte; Soldaten; Amtsträger; Kindererziehende; Bezieher der Lohnersatzleistungen und von Altersübergangsgeld und Vorruhestandsgeld; Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind; rentenpflichtversicherte Landwirte; Zivil- und Wehrdienstleistende; nebensächlich Beschäftigte, bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit.
Nicht versicherungspflichtige Selbstständige; selbstständige Handwerker, wenn sie wenigstens 18 Jahre Pflichtbeiträge lang bezahlt worden sind ( Ausnahme: Bezirksschornsteinfeger ); freiwillig Versicherte; nebensächlich versicherungsfrei Beschäftigte; nicht Erwerbstätige ( Ausnahme: Pflegezeiten, Kindererziehungszeiten ); Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Gehalt bekommen keine staatliche Unterstützung.
Bei Ehepaaren, bei denen nur ein Partner die staatliche Förderung beanspruchen kann, gibt es die Möglichkeit für den Abschluss einen eigenen Altersvorsorgevertrag für beide Ehegatten. Der förderberechtigte Partner muss sich also an der unterstützten Altersvorsorge teilnehmen und auch einen Eigenbeitrag zahlen. Voraussetzung: die Person gehört zum förderfähigen Personenkreis.
Die Riester Rente lohnt sich grundsätzlich für alle Personen.
In erster Linie ist sie für kinderreiche Familien und für untere Einkommensgruppen zu empfehlen.
Weil es aber nicht nur staatliche Zulagen, sondern auch Steuervorteile zur Verfügung gestellt werden, lohnt es sich eine Riester-Rente genauso für andere Vorsorgesparer und vor allem für gut verdienende Personen.
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