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Rürup Rente

 

 

Mit der Rürup Rente kann man durch staatliche Unterstützung eine Grundabsicherung aufbauen. Sie ist auch mit dem Begriff Basisrente bezeichnet und ist eine Art der privaten Rentenversicherung.

Die Rürup-Rente ist vor allem für Beamte, Selbstständige und gutverdienende Personen zu empfehlen.

Kennzeichen der Rürup-Rente:

a. Die Rürup-Rente ist nicht beleihbar. Darunter versteht man, dass die Rürup-Rente nicht als Sicherheit bei einer Bank für die Absicherung eines Darlehens hinterlegt werden kann.
b. Die Rürup-Rente ist nicht übertragbar. Von der Rürup-Rente profitiert nur die versicherte Person. Eine Übertragung auf eine andere Person ist mit dieser Rentenform unmöglich.
c. Die Rürup-Rente ist nicht vererbbar. In der Regel ist die Rürup-Rente nicht vererbbar, aber es sind schon solche Versicherungsgesellschaften, bei denen die Möglichkeit besteht, eine Hinterbliebenenversorgung mit    einzuschließen.
d. Die Rürup-Rente ist nicht kapitalisierbar. Sie funktioniert als eine Leibrente. Deshalb kann der Versicherte nach Rentenbeginn nicht auf einmalige Kapitalszahlung zurückkehren, sondern erhält er die Ablaufsleistung als eine lebenslange Rente.
e. Die Rürup-Rente ist nicht früher veräußerbar. Bisher war das nur für herkömmliche Rentenversicherung/Lebensversicherung charakteristisch. Damit beweist die Rürup-Rente, dass sie eine echte Altersvorsorge ist.

In der Regel ist die Rürup-Rente als ein Vertrag der echten Altersvorsorge vorgesehen. Er ermöglicht nicht, den Vetrag vor Eintreten in die Rente einzustellen oder auf das Kapital früher zurück zu kehren. Man kann natürlich den Vertrag in seiner Beitragszahlung anpassen oder aussetzetn.

Im Falle der Arbeitslosigkeit oder einer Insolvenz ist die Rürup-Rente sicher vor dem Zugriff vom Arbeitsamt oder von Gläubigern.

Varianten der Rürup-Rente:

Die Rürup-Rente kann in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden.
Alle Verträge haben aber dieselben Unterstützung und Bestimmungen.
Es unterscheidet man eigentlich die Art des Deckungskapital-Aufbaus.

Grundsätzlich bieten Versicherunmgsgesellschaften zwei Varianten der Rürup-Rente an:

a. Die klassische Rürup-Rente funktioniert wie die herkömmliche Rentenversicherung. Das Kapital bildet sich bei beiden zur Deckung der späteren Rente des Versicherten. Die Rürup-Rente und ihr gesammeltes Kapital wird durch verschiedene Anlageformen des Versicherers vermehrt.
b. Die fondsgebundene Rürup-Rente hat im Gegensatz zur klassischen Rürup-Rente eine höhere Durchschnittsverzinsung. Der Versicherte hat die Möglichkeit, selbst zu wählen, welche Investmentfonds er haben möchte.

Auch innerhalb der Vertragslaufzeit ist ein Wechsel der möglichen Fonds möglich. Aber dies sollte vorher in den Vertragsbestimmungen der fondsgebundenen Rürup-Rente geprüft werden.

Vorteile der Rürup-Rente im Überblick:

a. Schutz vor Insolvenz und ALG II ( Hartz IV )
b. Grundsätzlich keine Gesundheitsfragen
c. Flexible Festlegung des Rentenbeginns
d. Möglichkeit der Absicherung von Hinterbliebenen
e. Möglichkeit flexibler Beitragszahlung
f. Möglichkeit des Einschlusses von einer Berufsunfähigkeitsversicherung
g. Absicherung einer lebenslangen Rente
h. Kombination mit Investmentfondsanlage
i. Tatsächlicher gezahlter Eigenbeitrag limitiert, da Steuerersparnis
j. Besteuerung nur bei Auszahlung, dann häufig limitierte Steuerlast