NewsFlash

Newsflash

Tierhalterhaftpflichtversicherung

 

 

Tiere können unvorhersehbare Schäden oder sogar Unfälle verursachen, für die nicht unbedingt der Tierhalter schuldig ist. Trotzdem zahlt, wenn es nötig ist, haftet der Tierbesitzer mit seinem gesamten Vermögen und ein Leben lang.

Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Tierhalterpflichtversicherung für verantwortungsvolle Halter ein Muss.

Leistungen:

Wenn das Haustier einen Schaden verursacht, haftet der Halter mit seinem gesamten Vermögen. Deshalb ist es zu empfehlen, der Abschluss einer Versicherung mit einer möglichst hohen bzw. unbegrenzten Deckungssumme. Bei manchen Versicherungsgesellschaften gibt es Sonderkonditionen bei mehreren versicherten Tieren.

Für welches Tier sollte man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen?

Der Tierhalter ist für jeden Schaden verantwortungsvoll, den sein Haustier verursacht. Ausserdem geht der Gesetzgeber davon aus, dass es solche Tiere sind, deren Haltung schon eine Gefahr bedeutet. Für solche Tiere gibt es keine Versicherung in der normalen privaten Haftpflichtversicherung.
Hunde und Pferde müssen separat versichert sein, wenn der Halter sich optimal vor finanziellen Schäden sichern will. Kleintiere wie Katzen, Hamster, Kaninchen und Vögel sind in der normalen Haftpflichtversicherung mitversichert.

a. Hundehaftpflichtversicherung

Wenn ein Hund jemanden beißt oder auf die Straße einen Unfall verursacht, kann es teuer sein. Vor allem wenn Menschen verletzt werden, können die Kosten für Schmerzensgeld, ärtzliche Behandlungen und Verdienstausfall sehr hoch sein. Bei bleibenden Gesundheitsschäden muss man oft lebenslang zahlen.

Weil es gegen die von einem Hund verursachten Schäden in der privaten Haftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz gibt, ist für Hundbesitzer eine Hundehaftpflichtversicherung unverzichtbar.

b. Pferdehaftpflichtversicherung

Als Pferdebesitzer zahlt man im Ernstfall für alle Schäden, die das Pferd verursacht. Das ist gültig, wenn der Schaden ohne Zutun des Halters entsteht.

Wenn Pferde aus der Weide ausbrechen und auf die Straße laufen, können schwere Verkehrsunfälle verursachen. Der Pferdehalter ist in solchen Fällen immer schadenersatzpflichtig, egal, ob sein Verschulden nachweisbar ist oder nicht.

Die Kosten von Pferden verursachten  Schäden werden von der privaten Haftpflichtversicherung nicht übernommen, aber als Pferdebesitzer kann man das Haftungsrisiko mit einer Pferdeversicherung absichern.

Für Katzen, Hamster, Kaninchen und Vögel braucht man keine Tierhalterhaftpflichtversicherung, weil bei Schäden durch diese Tiere die eigene Privathaftpflichtversicherung einspringt.

Extraleistungen:

Einige Versicherungsgesellschaften stellen ihren Kunden zusätzliche Sonderkonditionen zur Verfügung: Für Jungtiere wie Fohlen oder Welpen gibt es in der Regel  zwischen einem halben und einem Jahr beitragsfreie Versicherung , wenn für das Muttertier schon eine Versicherungspolice abgeschlossen wurde. Der Tierhalter muss seine Versicherungsgesellschaft aber immer informieren, wenn er ein neues Tier erwirbt oder bekommt.

Wann gibt es keinen Versicherungsschutz?

Die Versicherungsgesellschaft  zahlt bei absichtlich herbeigeführten Schäden nicht. Ausserdem gibt es keinen Versicherungsschutz für Schäden, die dem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen.


Hundeversicherung
Die Hundehalterhaftpflicht ist die Versicherung aus der Haltung und Bewachung von Hunden. Hunde können beträchtliche Schäden anrichten, für die in der Regel der Besitzer (Halter) verantwortlich ist. Deshalb sollte jeder Hundebesitzer über eine solche Versicherung verfügen. << Weiter zu Hundeversicherung Vergleich >>

Pferdeversicherung
Die von Pferden verursachten Schäden sind nicht in der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Als Pferdebesitzer kann man sein Haftungsrisiko aber mit einer Pferdeversicherung absichern. << Weiter zu Pferdeversicherung Vergleich >>