Hundeversicherung
Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist jedem Hundebesitzer (Halter) gesetzlich vorgeschrieben.(gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch).
Wenn der Hund einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen beschädigt, so ist der Besitzer (Halter) dafür haftbar zu machen.
Laut neuer Hundeverordnungen viele Großstädte sehen ausserdem einen Zwang zu einer Hundehaftpflichtversicherung vor.
Die Hundehaftpflichtversicherung bietet weltweiten Schutz auch bei Aufenthalten im Ausland. In europäischen Ländern ist der Versicherungsschutz unbegrenzt, außerhalb Europas begrenzt er sich auf ein Jahr.
Der Abschluss des Versicherungsvertrages erfolgt direkt mit der Versicherungsgesellschaft.
Nach Vertragsabschluss erhält der Versicherungsnehmer einen schriftlichen Versicherungsschein, der per Post direkt von der Versicherungsgesellschaft gesendet wird.
Nach der Bezahlung des sogenannten Erst-Beitrages beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsvertrag bestimmten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz ist für die im Vertrag bestimmte Periode gültig.Versicherungsverträge von wenigstens einjähriger Dauer sollten drei Monate vor Ablauf gekündigt werden, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.
Bei Vertragsabschluss sollte man darauf achten, dass man eine möglichst hohe Deckungssumme abschließt, da man laut Gesetzes unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen muss. Manche Versicherungsgesellschaften stellen bei einem zweiten Tier Prämiennachlässe zur Verfügung. Um jährlich die Möglichkeit der Kündigung zu haben, sollte man nur Jahresverträge abschließen. Es ist ratsam, jährliche Zahlungsweise zu vereinbaren, so wird dem Verischerungsnehmer kein Ratenzuschlag kalkuliert.
Versichert wird in erster Linie der Hundebesitzer. Mitversichert ist aber auch seine Familie, Freunde, Bekannte oder der Nachbar, der das Tier hütet.
Wie in jeder Haftpflichtversicherung gibt es auch in der Hundehaftpflicht sogenannte Ausschlüsse.
Es besteht kein Versicherungsschutz für gewerbliche und betriebliche Verwendung von Hunden; für selbst erlittene Schäden; für Schäden, die absichtlich herbeigeführt wurden; für Schäden an Figuranten. Im Schadensfall sollte die Versicherungsgesellschaft über den Schaden innerhalb einer Woche informiert werden. Die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, sollten genau und wahrheitsgetreu geschildert werden. Ohne eine Abstimmung mit dem Versicherer sollte man keine Zahlung an den Geschädigten zahlen.
Ohne Hundehaftpflichtversicherung kann der Besitzer wie folgt haftbar gemacht werden:
1. in unbegrenzter Höhe 2. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 3. mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen 4. bis zu einer Dauer von 30 Jahren
Aus diesem Grunde ist jedem Hundebesitzer zu empfehlen, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.
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Last Updated on Saturday, 21 February 2009 10:36 |