NewsFlash

Newsflash
Versicherungen
Weitere Versicherungen
Vorsorge
Hilfe und Infos

Bauherrenhaftpflichtversicherung

 

 

Kommt auf einer Baustelle Dritte zu Schaden, trägt der Bauherr die Verantwortung. Verantwortlich ist er auch, wenn die Baustelle unberechtigt betreten ist und durch mangelhafte Sicherung der Baustelle zu Schaden kommt. Wenn einem Bekannten beim Besuch der Baustelle ein Unfall passiert, haftet auch der Bauherr.

Leistungen:

Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung kann sich der Bauherr, der Besitzer eines zu bebauenden Grundstücks oder zu aufrichtenden Gebäudes in der Bauperiode gegen Schadenersatzansprüche dritter Person versichern. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer auch vor finanziellen Folgen, die auf der Baustelle infolge verschiedener Schäden entstehen können.

Versicherungsdauer:

Die Versicherung ist für die ganze Periode des Bauvorhabens, grundsätzlich aber maximal zwei Jahre gültig. Die Versicherungsprämie ist eine Einmalprämie , darunter versteht man, dass sie nur einmal zu Anfang des Vertrages gezahlt wird.

Versicherte Personen:

In der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer als Bauherr für das beschriebene Bauvorhaben versichert.

Hohe der Deckungssumme:

Die Tarife der Bauherrenhaftpflichtversicherungen sind sehr verschieden. Am einfachsten kann man sie im Internet miteinander vergleichen. Es kommt jedenfalls nicht nur auf wenige Beiträge an, sondern auch auf eine hinreichend hohe Deckungssumme, die für alle möglichen Schäden ausreichend ist.

Versichert sind:

a. die gesetzliche Haftpflicht aus der Eigenschaft des Versicherungsnehmers als Bauherr
b. Ansprüche gegen Versicherungsnehmer eines Verstoßes gegen die ihm obliegenden Pflichten

Dazu gehören zum Beispiel: Verkehrssicherungspflichten für Zufahrt und Baustelle; Überwachungspflicht über die Baustelle; Auswahlpflicht für geeignete Handwerker und Architekten;

Wenn die Bauarbeiten in eigener Regie durchgeführt werden, sollen diese speziell versichert werden.
Nicht versichert sind beispielweise: Senkungen von Grundstücken ( optional ); Absicht; Eigenleistungen ( optional ); Änderungen der Grundwasserverhältnisse.