Bauleistungsversicherung
Versicherte Schäden:
Folgende Schäden werden durch eine Bauleistungsversicherung versichert: Elementarereignisse durch Hagel, Frost, Regen und Sturm; durch fremde Personen verursachte Beschädigungen; Diebstahl; Ausführungsfehler; Böswilligkeit oder Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen bzw. Auftragnehmer; Ungeschicklichkeit der Ausführenden; Unachtsamkeit.
Leistungen:
Eine Bauleistungsversicherung bietet folgende Leistungen: Schadensgutachterkosten; Aufräumungskosten; Versicherungsschutz gegen unvorhergesehene Schäden bzw. gegen Sturm- und Leistungswasserschäden an gefertigten Bauteilen; Bodenmassen und Baugrund; Gefahr des Aufschwimmens; Versicherungsschutz gegen Schäden im Bergbaugebiet; Streik, Aussperrung, innere Unruhen.
Beginn und Ende des Versicherungsvertrages:
Die Haftung der Versicherungsgesellschaft beginnt mit dem im Versicherungsschein bzw. Antrag vertraglich festgelegten Zeitpunkt ( grundsätzlich ab dem ersten Spatenstich).
Die im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen enden automatisch mit der Beendigung der Bauarbeiten, denn es geht bei der Prämie um eine Einmalprämie, hat es keine Bedeutung, ob eine kürzere oder die maximal höchste Laufzeit gefordert wird.
Bei längerer Bauzeit gibt es aber die Möglichkeit der Verlängerung des Versicherungstermins. Man muss den Versicherer über den Zeitraum, um den sich die Baumaßnahme verlängert, informieren. Die Laufzeit wird entsprechend angepasst. In der Regel ist es zu empfehlen, bei Antragstellung immer die längstmögliche Vertragslaufzeit zu vereinbaren. Bei Massivhäusern ist diese Laufzeit zwei Jahre, bei Fertighäusern sechs Monate. Bei vorzeitiger Beendigung der Baumaßnahme gibt es keine Erstattung.
Die Höhe der Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme besteht aus der vertraglich festgelegten Bausumme aller Bauleistungen. Dazu gehören auch Außenanlagen, als wichtige Bestandteile einzubauender Einrichtungsgegenstände und der Wert aller Lieferungen des Auftraggebers und Eigenleistungen. Wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kommt dazu noch die Mehrwertsteuer.
Baunebenkosten wie zum Beispiel Ingenieur- und Architektengebühren, gärtnerische Anlagen, Grundstück sind nicht einzubeziehen.
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