Campingversicherung
Die Campingversicherung schützt den Wochenend- und Urlaubssitz mit allem, was dazu gehört, das ganze Jahr über - auch dann, wenn diese von der versicherten Person gerade nicht genutzt sind.
Leistungen:
Die Campingversicherung kann abgeschlossen werden für: a. Mobilheime oder Wohnwagen, die sich nicht auf eigener Achse im öffentlichen Verkehr befinden, dazu gehören noch alle fabrikmäßig mitgelieferten Teile, fest eingebaute Sonderausstattungen und allseitig geschlossene Vorbauten; b. Vorzelte, Zelte, Klapp- und Zeltanhänger, Sonnendächer, Markisen, Sonnenkollektoren, offene Vorbauten; c. Fernseh-, Phono- und Radiogeräte, Videorecorder, Antennen; d. Gegenstände des persönlichen Bedarfs wie zum Beispiel Schlafsäcke, Küchenausstattung, Campingmöbel, Bekleidung und anderes bewegliche Inventar.
Gefahren, die versichert sind:
Für folgende Gefahren besteht Versicherungsschutz: a. Explosion und Brand; b. Unfall des Mobilheimes oder des Wohnwagens; b. Unterschlagung und Raub, unberechtigten Gebrauch, Entwendung; c. absichtliche Beschädigung der versicherten Sachen durch fremde Personen; d. unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Sturm, Hagel und Überschwemmung; e. Leistungswasserschäden ( mitversichert gegen Beitragszuschlag ); f. Bruchschäden an der Aussenverglasung;
Kein Versicherungsschutz:
Folgende Sachen werden nicht versichert: a. Lebens- und Genussmittel; Dokumente aller Art, Urkunden, Schmucksachen, Wertpapiere, Bargeld, Sparbücher, gegenstände aus Edelmetall, Film- und Fotogeräte sowie Zubehör, Kunstgegenstände, Sammlungen, Schusswaffen, echte Teppiche und Pelze; b. Wasser-, Land- und Luftfahrzeuge und Aussenbordmotore; c. Campingbusse und Wohnmobile; d. Mobilheime oder Wohnwagen, die dem Verkauf oder der Berufsausübung dienen oder gewerblich gebraucht oder vermietet sind.
Für versicherte Sachen, die unbeaufsichtigt zurückgelassen werden, gibt es Versicherungsschutz bei Schäden, die durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie absichtliche Sachbeschädigung entstehen, nur im Falle, dass Fernseh-, Phono- und Rundfunkgeräte und Videorecorder im verschlossenen Mobilheim,Wohnwagen oder zugeknöpften Zelt bewahrt sind.
Geltung des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der europäischen Länder, wenn sich die versicherten Sachen auf einem amtlichen ( von privaten Unternehmen, Behörden oder Vereinen eingerichteten ), dauerhaft der Benutzung der versicherten Sachen dienenden Campingplatz oder im Winterlager in einem zugeschlossenen Raum oder auf einem allseitig umzäunten oder durch andere Hindernisse umgrenzten Gelände befinden.
Für die versicherten Sachen gibt es Versicherungsschutz auch während des Transportes vom Winterlager zum dauernd gebrauchten Campingplatz und von diesem zurück ins Winterlager, der Wohnwagen aber nur, sofern der Transport nicht auf eigener Achse auf öffentlichen Plätzen oder Wegen erfolgt.
Die Campingversicherung gilt nicht für Reisen. In diesem Fall ist zu empfehlen, eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und eine Kaskoversicherung abzuschließen.
Versicherungsdauer:
Der Versicherungsvertrag dauert immer ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragspartner mit einem Termin von 3 Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt ist.
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