Elektronikversicherung
Unter Elektronikversicherung (EL - früher Schwachstromanlagenversicherung genannt - ) versteht man eine Sachversicherung für die Hardware stromgebundener Anlagen. Ihr Ursprung bezieht sich auf die Deckung von Telefonanlagen , die 1926 zum ersten Mal versichert wurden. Die schnelle Entwicklung in der Elektronik, vor allem im Bereich der Datenverarbeitungsanlagen, führte zur stark ansteigenden Rolle dieser Versicherung. Mit Sicherheit kann man sagen: Heute gibt es kaum noch einen Bereich ohne elektronische Apparate.
In einer Elektronikversicherung sind ausschließlich geschäftlich betriebene Anlagen versicherbar und auf keinen Fall privat gebrauchte Apparate.
Zu geschäftlich betriebenen Anlagen gehören: Kommunikationstechnik ( Mobiltelefone, Telefonanlagen, Antennenanlagen, Telefaxe usw. ); Bürotechnik ( Tischrechner, elektronische Schreibautomaten, Kopiergeräte, Aktenvernichter usw. ); Regel- und Messtechnik ( Einbruchmeldeanlagen, Prüfapparate aller Art usw.); Medizintechnik für Therapie und Diagnose ( Endoskopie, Apparate für Röntgen, Behandlungsstühle von Zahnärzten, Ultraschall usw.); Technik der EDV ( Unix-Anlagen, Netzwerke, PC, Notebook usw. ); andere elektrotechnische und elektronische Apparate, Kassensysteme, Fütterungsanlagen in der Landwirtschaft.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz: die Geräte müssen betriebsfertig aufgestellt und angeschlossen sein.
Versicherte Schäden:
Die Elektronikversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch unvorhergesehene von außen verursachte Ereignisse entstehen und die Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache verursachen.
Versichert sind vor allem: Explosion und ihre Folgeschäden, Blitzschlag, Brand; Überschwemmung, Wasser, Feuchtigkeit; Vandalismus, Sabotage, Absicht Dritter; Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Influenz; Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler; Ausführungs-, Konstruktions- und Materialfehler; Höhere Gewalt.
Darüber hinaus gibt es Versicherungsschutz für das Abhandenkommen durch Raub, Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Plünderung.
Folgende Schäden bzw. Kosten sind nicht versichert: Absicht des VN oder seines Vertreters; Schäden, die durch betriebsbedingte frühere oder normale Abnutzung entstehen; durch Kernenergie verursachte Schäden; Vermögensschäden wie Kosten für Mietgeräte, Betriebsunterbrechung; Schäden wegen Wertbesserungen an der Sache ( Erweiterungen, Aufrüstungen ); Schäden, die an nicht betriebsfertig aufgestellten Sachen entstehen; Schäden, für die eine dritte Person als Lieferant einzutreten hat ( Reparaturfirma, Händler, Hersteller ); Mehrkosten, die durch vorläufige oder behelfsmäßige Wiederherstellung ( Provisionen ) entstehen.
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