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Insassen-Unfallversicherung

 

 

Die Insassen-Unfallversicherung wird meistens als überflüssige Versicherung genannt, denn die meisten Risiken der Insassen-Unfallversicherung sind schon durch andere Versicherungen abgedeckt. Deshalb ist zu empfehlen, eine allgemeine Unfallversicherung abzuschließen, die nicht nur für Personenschäden während einer Autofahrt Versicherungsschutz bietet.

Beim Abschluss der Insassen-Unfallversicherung gibt es die Möglichkeit zwischen zwei Varianten zu wählen: zwischen dem Platzsystem oder dem Pauschalsystem. Unter dem Platzsystem versteht man, dass nur bestimmte Plätze versichert sind. Bei Pauschalsystem sind alle Plätze des Fahrzeugs versichert. Zusätzlich kann man noch Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld aufnehmen.

Die Deckungssumme der Insassen-Unfallversicherung kombiniert sich mit der :

1. Krankenversicherung – in diesem Fall ersetzt sie Kosten für Krankenhausaufenthalt, ärztliche Behandlung und Heilkosten. Darüber hinaus zahlt sie der 7. Krankheitswoche 72 Wochen lang 80% des letzten Entgelts;
2. Lohnfortzahlung des Unternehmers – in den ersten 6 Wochen der Krankheit übernimmt der Unternehmer den Verdienstfall;
3. Kfz- Haftpflicht – bei einem Unfall, der schuldhaft verursacht wird, zahlt sie an verglückte Fahrgäste;
4. gesetzliche Unfall-, Renten- und Risikolebensversicherung – bei Arbeitsunfähigkeit sichern diese Versicherungen des Fahrgastes eine Rentenzahlung;

In einer Insassen-Unfallversicherung sind folgende Personen versichert:

1. alle Insassen des versicherten Autos ( Ausnahme: Berufsfahrer ).
Folgende Schadenfälle werden nur durch eine Insassenunfallversicherung versichert:
2. Unfälle, die durch ein unvorhergesehenes Ereignis, wie zum Beispiel ein Tier verursacht werden ( also nicht von einem Verkehrsteilnehmer );
3. bei Unfallverursachung, die durch einen Radfahrer oder einen Fussgänger entsteht, wenn diese über keine private Haftpflichtversicherung verfügt und mangels Kapital seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllen kann;
4. Zusatzleistung bei ausländischen Unfällen;
Versichert sind ausserdem alle Unfälle, die in europäischen Ländern während der Fahrt, oder beim Entladen bzw. Beladen, beim Aus- bzw. Einsteigen passieren.

Umfang der Versicherungsleistung:

1. Beim Invaliditätsfall: abhängig von der Beeinträchtigung der geistigen bzw. der körperlichen Leistungsfähigkeit bekommt man einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme; die Insassen, die 65 Jahre oder älter sind, bekommen eine Rente;
2. Beim Todesfall: die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt innerhalb eines Jahres vom Unfall an; bei Kindern, die jünger als 14 Jahre sind, ist diese Summe höchstens 5.000 Euro;

Schadensfall:

Wenn eine oder mehrere Personen bei einem Unfall verletzt wird/werden, muss man den Versicherer sofort informieren. Beim Todesfall muss der Versicherer spätestens innerhalb von 48 Stunden benachrichtigt werden.

Beitragshöhe:

Die Beitragshöhe hängt von der Höhe der festgelegten Versicherungssumme ab.