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Jagdhaftpflichtversicherung

 

 

Die Jagdhaftpflichtversicherung, eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, muss jeder Jäger zur Lösung seines Jagdscheines beim  Jagdoffice vorweisen.

Vorteile der Jagdhaftpflichtversicherung:

1. umfassende und aktuelle Absicherung des Jagdrisikos;
2. Versicherungsschutz bei Forderungsausfällen;
3. weltweite Versicherung ohne zeitgebundene Begrenzung;
4. Abdeckung des Warenrisikos durch Verkauf und Weitergabe von Wildbret und Wild;

In der Jagdhaftpflichtversicherung sind alle versicherten Personen als Jäger, Berufsjäger, Förster, Forstaufseher, Jagdaufseher, Jagdherren, Jagdpächter, Forstbeamter und Falkner ( diese Gruppe ist versichert, soweit um eine mittelbar oder unmittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Aktivität oder Unterlassung geht ) versichert.

Die Jagdhaftpflicht schützt ausserdem Personen, die der Versicherungsnehmer zur Leistung des Jagdbetriebs eingestellt hat ( Ausnahme: Jagdscheinbesitzer bei Aktivitäten, für die der Inhaber eines Jagdscheines vorgeschrieben ist ), nicht professionelle Hüter des Jagdhundes des Versicherungsnehmers, Treiber und andere Jagdgehilfen im Revier, bei Aktivitäten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist.

Höhe der Deckungssumme:

Man kann zwischen unterschiedlichen Summen für Personen-, Vermögens- und Sachschäden wählen.

Risiken, die versichert sind:

1. Gebrauch und Halten von bis zu drei Jagdhunden und Beizvögeln;
2. mittelbarer und unmittelbarer Zusammenhang mit der Jagdausübung;
3. Durchführung von Gesellschaftsjagden;
4. Betrieb von jagdlichen Ausstattungen;
5. Nichtgewerbsmäßiges Wiederladen;
6. genehmigtes Bejagen und Erlegen;

Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung:

Die Jagdhaftpflichtversicherung hat die Aufgabe, die versicherte Person vor Schadenersatzansprüche, die gegen sie erhoben sind, zu schützen.
Der Versicherer prüft die Frage, ob und in welcher Höhe die versicherte Person zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Wenn ja, leistet der Versicherer die Wiedergutmachung des Schadens in Geld.

Wenn nein, wehrt der Versicherer unbewilligte Schadenersatzansprüche ab. Im Rechtsstreitsfall führt der Versicherer den Prozess und trägt die entstandenen Kosten.

Geltung des Versicherungsschutzes:

Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz. Einige Jägerreiseländer verlangen aber den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung vor Ort.