NewsFlash

Newsflash
Versicherungen
Weitere Versicherungen
Vorsorge
Hilfe und Infos

Kinderinvaliditästversicherung

 

 

Den Spieltrieb kleiner Kinder kann kaum verhindern, sie möchten alles ausprobieren. Die dabei vorhandenen Gefahren erkennen sie nicht. Aus diesem Grunde passieren die meisten Unfälle in jungen Jahren. Verminderte Berufsmöglichkeiten und nicht selten bleibende Schäden sind die Folge.

Ein dauernder Verlust oder die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit ist bei Kindern besonders tragisch, denn der Gesetzgeber schützt Kinder in solchen Fällen nur begrenzt.

Die Versicherungsgesellschaften bieten den Eltern in der Regel eine Unfallversicherung. Aber Unfälle haben bei der Entstehumg schwerer Behinderungen kaum Bedeutung.

Deshalb ist der Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung zu empfehlen, weil diese zahlt, wenn ein Kind einen dauernden Schaden erleidet, unabhängig davon, ob der Schaden durch eine Krankheit oder einen Unfall entsteht. Sie bietet dem Kind auch im Erwachsenalter einen regelmäßigen Lohn, wenn die Eltern nicht mehr um das Kind kümmern können.

Es gibt eine Hilfe für Behinderte und ihre Familien auch vom Staat, aber diese Unterstützung reicht nicht für ein angemessenes Lebensniveau.

Zahlungen:

Die Versicherungsgesellschaften zahlen nicht bei jedem gesundheitlichen Schaden. Bei einigen wird die Invalidität nach einer Gliedertaxe bewertet. Diese Skala drückt den Grad des gesundheitlichen Schadens in Prozent aus. Die meisten Versicherungsgesellschaften aber orientieren sich an der Einschätzung der Versorgungsämter, die den Grad der Behinderung feststellen. Auch hier gibt es eine Skala in Zehnerschritten von 20 bis 100. Das Kind gilt als schwerbehindert ab einem Grad der Behibderung von 50. Ab diesem Behinderungsgrad gibt es Bezahlung bei den meisten Versicherungsgesellschaften. Der Verlust einer Hand gilt als Grad der Behinderung von 50, der Verlust eines Beines oder eines Armes von 100.
Statistisch gesehen sind von je 1.000 Kindern unter vier Jahren nur 4 behindert.

Versicherte Personen:

Versichert ist das im Versicherungsschein und im Versicherungsantrag als versicherte Person genannte Kind.

Geltung des Versicherungsschutzes:

Der Versicherungsschutz ist weltweit gültig.

Gesundheitsfragen:

Eltern, die eine Kinderinvaliditätsversicherung abschließen möchten, müssen die Fragen bezüglich der Gesundheit des Kindes wahrheitsgetreu beantworten.

Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn falsche Angaben gegeben werden.

Kapital oder Rente:

Die Leistung der Kinderinvaliditätsversicherung ist als einmaliger großer Betrag, als lebenslange Rente oder als eine Kombination dieser Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.