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Motorradversicherung

 

 

Unter Motorradversicherung versteht man eine Kfz-Versicherung  und somit das Pendent zur Autoversicherung. Ein Motorrad ist ein Kraftfahrzeug und wird in der Versicherung sowie bei der Zulassung ebenso behandelt wie ein Kraftfahrzeug. Ein Motorrad muss bei der Zulassungsstelle anmelden und bekommt ein Zulassungskennzeichen des entsprechenden Zulassungsbezirks. Auch bei einem Motorrad ist es möglich, die Zulassung auf einige Monate zu beschränken. Für die Zulassung ist eine Motorradversicherung vorausgesetzt. Weil das Motorrad ein Kraftfahrzeug ist, ist wie bei Autos der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Zu zusätzlichen Versicherungen gehören: Teil- bzw. Vollkaskoversicherungen, Unfallversicherung und Verkehrsrechtsschutzversicherungen.

Unterschied:

Die Motorradversicherung unterscheidet sich bezüglich der Haftpflichtversicherung von der Autoversicherung. In der Haftpflichtversicherung sind Motorräder abhängig vom Hubraum in unterschiedliche Kategorien unterteilt.

So unterscheidet man:

a. Kleinkrafträder bis 50 ccm
b. Leichtkrafträder von 50 bis 80 ccm
c. Leichtkraftroller von 50 bis 80 ccm
d. Krafträder und Kraftroller über 50 ccm

Genauso wie bei der Autoversicherung gibt es auch bei der Motorradversicherung Regionalklassen und Schadenfreiheitsklassen. Diese Klassen sind aber anders geteilt als bei Autos. Derzeit gibt es nur Schadenfreiheitsklassen bis zur Stufe SFK 10.

Kaskoversicherung

Für Schäden, die nicht durch eine dritte Person verursacht wurden, gibt es Versicherungsschutz in einer Kaskoversicherung. Wenn das Motorrad gestohlen wird, kann man die Leistungen der Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen. In der Vollkaskoversicherung sind Schäden am eigenen Zweirad versichert.

In einer Teilkaskoversicherung sind ausserdem Schäden, die durch Brand, Sturm, Hagel und Blitzschlag, Explosion, Unterschlagung, Raub, Diebstahl, Glasbruch, Marderbiss, Schmorschäden und Wildschäden entstehen, versichert.

In einer Vollkaskoversicherung sind noch folgende Risiken versichert: Schäden durch Vandalismus und Schäden am eigenen Kraftfahrzeug bei einem eigens verursachten Unfall.

Durch die Wahl einer Selbstbeteiligung kann man die Beitragshöhe beeinflussen. In der Regel sind bei Teilkaskoversicherung 150 EUR, bei der Vollkaskoversicherung 150 oder 300 EUR.

Mofa und Moped:

Zur Kategorie Mofas und Mopeds gehören Zweiräder bis 50 ccm und mit einer Geschwindigkeit bis 50 km/h. Mofas und Mopeds sollen nicht beim Straßenverkehrsamt an- oder abgemeldet werden, aber die Versicherungspflicht gilt auch für diese. Fürs Mofa oder den Roller bekommt man das Versicherungskennzeichen zu Anfang des Versicherungsjahres direkt bei der Versicherungsgesellschaft.