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Öltankshaftpflichtversicherung

 

 

Leistung:

Alle Besitzer, die über einen über- oder unterirdischen Öltank verfügen, sollten eine Öltankerpflicht haben. Die Öltankhaftpflichtversicherung leistet dem Versicherungsnehmer eines Öltanks-Schadensersatz im Wasserverschmutzungsfall bzw. übernimmt mögliche Kosten bei gefährlichen Wasserverschmutzungen. Dazu gehören alle Kosten für die Reinigung des Gewässers, des Grundwassers und des Erdreichs. Ausserdem bietet sie Versicherungsschutz gegen Personen-, Vermögens- und Sachschäden. In der Öltankhaftpflicht ist auch die Abwehr von unbefugten Schadensersatzansprüchen inbegriffen.

Versicherungssumme:

Die Kosten für die Reinigung des Gewässers, des Grundwassers und des Erdreichs können sehr hoch sein. Der Inhaber eines Öltanks ist laut Gesetz bei der Verschmutzung des Grundwassers oder des Gewässers durch das Heizöl unbegrenzt haftpflichtig. Deshalb ist es zu empfehlen, eine Versicherungssumme so hoch wie möglich abzuschließen. Grundsätzlich wird eine Versicherungssumme ab 1 Million Euro ratsam.

Vor dem Abschluss der Versicherung sollte man auf folgende Punkte achten:

Für jede Form der Versicherung ist es sinnvoll, sich mehrere Angebote einzuholen, weil es teils bedeutsame Unterschiede zwischen den Beiträgen geben. Bei Ratenzahlungen zahlt der Versicherungsnehmer in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Intervallen einen Ratenazhlungszuschlag , deshalb ist es zu empfehlen, jährliche Zahlungen festzulegen. Darüber hinaus sollte man unbedingt nur Jahresverträge abschließen, denn diese kann man jährlich gekündigt  und zu einer vorteilhafteren Versicherung gewechselt werden. Die Höhe der Beiträge richten sich nach der Lage des Öltanks. Oberirdische Tanks sind grundsätzlich mit vorteilhafteren Beitragssätzen belastet als unterirdische.

Kündigung:

Die Kündigung der Öltankhaftpflicht ist mit einem Termin von 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages möglich. Die Kündigung eines 10-Jahresvertrages, der nach dem 25. Juni 1994 abgeschlossen wurde, ist nach dem Ablauf des fünften Jahres erstmals möglich. Danach gibt es die Möglichkeit, zum Ablauf jedes weiteren Jahres, ebenfalls 3 Monate vorher, die Öltankhaftpflicht zu kündigen. Nach der Leistungserbringung nach einem Schaden kann man innerhalb des Folgemonats oder ohne Frist zum Jahresende kündigen. Der Versicherungsnehmer sollte aber auch in dem Fall zum Jahresende kündigen, weil ihm bei einer Kündigung ohne Frist der ganze Jahesbeitrag zusteht. Wie bei den meisten Versicherungen hat der Versicherungsnehmer ein spezielles Kündigungsrecht bei Leistungszuwachs oder Beitragerhöhungen. In diesen Fällen ist es möglich, innerhalb eines Monats nach der Beitragserhöhung den Vertrag ohne Frist zu kündigen. Um den Vertrag sofort kündigen zu können, muss die Erhöhung des Beitrags abhängig vom Abschlussdatum des Vertrages eine bestimmte Höhe erreichen. Bei Verträgen, die vor dem 29.07.1964 abgeschlossen wurden, ist eine Beitragserhöhung in welcher Höhe auch immer ausreichend. Bei Verträgen, die nach dem 29.07.1964 abgeschlossen wurden, sind mehr als fünf Prozent Beitagserhöhung für die Kündigung ohne Frist notwendig. Bei Verträgen, die nach dem 01.01.1991 abgeschlossen wurden, sind zehn Prozent Beitragserhöhung notwendig. Wenn der Versicherungsnehmer den Tank entfernen sollte, ist auch in diesem Fall der Vertrag hinfällig.