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Öltankshaftpflichtversicherung
Leistung: Die Kündigung der Öltankhaftpflicht ist mit einem Termin von 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages möglich. Die Kündigung eines 10-Jahresvertrages, der nach dem 25. Juni 1994 abgeschlossen wurde, ist nach dem Ablauf des fünften Jahres erstmals möglich. Danach gibt es die Möglichkeit, zum Ablauf jedes weiteren Jahres, ebenfalls 3 Monate vorher, die Öltankhaftpflicht zu kündigen. Nach der Leistungserbringung nach einem Schaden kann man innerhalb des Folgemonats oder ohne Frist zum Jahresende kündigen. Der Versicherungsnehmer sollte aber auch in dem Fall zum Jahresende kündigen, weil ihm bei einer Kündigung ohne Frist der ganze Jahesbeitrag zusteht. Wie bei den meisten Versicherungen hat der Versicherungsnehmer ein spezielles Kündigungsrecht bei Leistungszuwachs oder Beitragerhöhungen. In diesen Fällen ist es möglich, innerhalb eines Monats nach der Beitragserhöhung den Vertrag ohne Frist zu kündigen. Um den Vertrag sofort kündigen zu können, muss die Erhöhung des Beitrags abhängig vom Abschlussdatum des Vertrages eine bestimmte Höhe erreichen. Bei Verträgen, die vor dem 29.07.1964 abgeschlossen wurden, ist eine Beitragserhöhung in welcher Höhe auch immer ausreichend. Bei Verträgen, die nach dem 29.07.1964 abgeschlossen wurden, sind mehr als fünf Prozent Beitagserhöhung für die Kündigung ohne Frist notwendig. Bei Verträgen, die nach dem 01.01.1991 abgeschlossen wurden, sind zehn Prozent Beitragserhöhung notwendig. Wenn der Versicherungsnehmer den Tank entfernen sollte, ist auch in diesem Fall der Vertrag hinfällig. |
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