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Reisegepäckversicherung

 

 

1. Leistungen der Reisegepäckversicherung:

Eine Reisegepäckversicherung bietet Versicherungsschutz gegen folgende Risiken:
a. Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des Reisegepäcks, wenn es sich im Gewahrsam einer Gepäckaufbewahrung, eines Gepäckträgers, Beherbergungsbetriebs oder Beförderungsunternehmens befindet;
b. Raub, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Verlust oder absichtliche Beschädigung des Reisegepäcks;
c. Im Falle, dass das Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht;

2. Umfang der Versicherung

In der Reisegepäckversicherung sind die Interessen der versicherten Person und der mitreisenden Familienmitglieder an deren Reisegepäck versichert.

Zum Reisegepäck gehören folgende Sachen:

a. alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während der Reise in der Kleidung oder am Körper getragen, durch ein gewohntes Transportmittel befördert oder mitgeführt werden;
b. Geschenke und Souvenirs, die auf der Reise gekauft werden;
c. Sachen, die sich dauernd in Campingwagen, Booten, Zweitwohnungen befinden, also außerhalb des Hauptwohnsitzes der versicherten Person, solange sie von dort aus zu Reisen, Gängen oder Fahrten mitgenommen sind;
d. Sportgeräte mit Zubehör, solange sie nicht bestimmungsgemäß gebraucht werden;
e. Pelze, verschiedene Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Film- und Fotoapparate und Videosysteme mit Zubehör, wenn sie sich in einer bewachten Garderobe, einem verschlossenem Raum eines Passagierschiffes oder eines Gebäudes befinden ( in diesem Fall müssen Gegenstände aus Edelmetall und Schmucksachen darüber hinaus in einem verschlossenem Behältnis gepackt sein), bestimmungsgemäß gebraucht oder getragen sind oder in persönlichem Gewahrsam sicher bewahrt mitgeführt sind;

Wichtig zu wissen: Für Pelze, Film- und Fotoapparate und Videosysteme mit Zubehör gibt es auch dann Versicherungsschutz, wenn sie in verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnissen einer Gepäckaufbewahrung oder einem Beförderungsunternehmen überlassen sind.

3. Ausschlüsse

In der Reisegepäckversicherung gibt es keinen Versicherungsschutz in folgenden Fällen:
a. Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse oder innere Unruhen
b. Entziehung, Beschlagnahme oder andere Eingriffe
c. Kernenergie

Ausserdem leistet der Versicherer keinen Ersatz für Schäden, die durch die mangelhafte oder natürliche Beschaffenheit, Verschleiß oder Abnutzung der versicherten Sache entstehen oder sich während des Campings oder Zeltens innerhalb des hierfür gebrauchten Geländes befinden.  

4. Geltungsbereich

Die Reisegepäckversicherung bietet in der Regel weltweiten Versicherungsschutz.

5. Entschädigungsleistung

In der Reisegepäckversicherung gibt es für bestimmte Schäden prozentuale Entschädigungshöchstgrenzen. Diese sind maximal mit dem vertraglich festgelegten Prozentsatz des Versicherungsbetrages erstattet. Höchstgrenzen werden für Schäden an Gegenständen aus Edelmetall und Schmucksachen, Pelzen, sowie an Film- und Fotoapparaten und Videosystemen mit Zubehör, Geschenken und Souvenirs vorgesehen, die auf der Reise gekauft wurden sowie für Schäden durch Verlust.

6. Versicherungsbetrag

Für den Versicherungsbetrag der Reisegepäckversicherung sollte man den ganzen Wert des versicherten Reisegepäcks ansetzen. In der Regel ist dies der Zeitwert.