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Reiserücktrittsversicherung

 

 

Die Reiserücktrittskostenversicherung gehört zu Reiseversicherungen und übernimmt die vertraglich festgelegten, reisespezifischen Rücktrittskosten der versicherten Person, wenn die gebuchte Reise aus bestimmten Gründen abgebrochen werden muss oder nicht mehr angetreten werden kann.

1. Leistungen der Reiserücktrittsversicherung

Voraussetzung: Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung kann nur dann beansprucht werden, wenn der Reiseabbruch bzw. der Reiserücktritt infolge wichtiger Gründe erfolgen.

Zu den wichtigen Gründen bezüglich der Reiserücktrittskostenversicherung gehören ausschließlich: Tod; unerwartete schwere Krankheit; Schwangerschaft; schwerer Unfall; Impfunverträglichkeit; Verlust der Arbeitsstelle der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson infolge einer unerwarteten Kündigung der Arbeitsstelle durch den Arbeitgeber; Schaden am Vermögen der versicherten Person infolge Sturm, Hagel, Feuer oder anderer Elementarereignisse oder absichtlicher Straftat einer dritten Person, sofern der entstandene Schaden beträchtlich ist oder sofern zur Schadenfeststellung die Anwesenheit der versicherten Person nötig ist; Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson, wenn diese Person bei der Reisebuchung über keine Arbeitsstelle verfügt.

Zu den Risikopersonen gehören neben der versicherten Person: deren Ehegatte oder Lebenspartner; deren Kinder; Eltern; Großeltern; Geschwister; Schwiegereltern und Schwiegerkinder und diejenigen Personen, die zusammen mit der versicherten Person die Reise gebucht und versichert haben.

2. Ausschlüsse der Leistungen

Die Reiserücktrittskostenversicherung bietet keinen Versicherungsschutz in folgenden Fällen: innere Unruhe; kriegsähnliche Ereignisse; Krieg- bzw. Bürgerkrieg; absichtliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls durch die versicherte Person; Voraussehbarkeit des Versicherungsfalls beim Abschluss der Reiserücktrittsversicherung; Kernenergie.

3. Selbstbeteiligung

In der Reiserücktrittskostenversicherung wird in der Regel eine Selbstbeteiligung abhängig von der Person festgelegt.

4. Versicherungsbeträge

Die Versicherungsbeträge sollen für die Reiserücktrittskostenversicherung der ganzen ausgeschriebenen Reisesumme entsprechen. Kosten für Leistungen, die im Reisepreis nicht enthalten sind, wie zum Beispiel Zusatzprogramme, sind mitversichert, wenn sie bei der Höhe des Versicherungsbetrages beachtet wurden.