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Restschuldversicherung

 

 

Leistungen:

Im Rahmen der Restschuldversicherung kann man Verpflichtungen aus Darlehen mit bestimmt festgelegten Rückzahlungsraten versichert werden.
Risiken, die mit einer Restschuldversicherung versichert werden können:

a. unverschuldete Arbeitslosigkeit
b. Tod
c. Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosigkeit ist es möglich nur in Verbindung mit dem Risiko Arbeitsunfähigkeit und/oder Tod zu versichern.

Die Darlehensraten gegen Arbeitslosigkeit, Tod und Arbeitsunfähigkeit sollen abgesichert werden. Als Darlehensnehmer geht man eine Zahlungsverpflichtung über einen vereinbarten Zeitraum ein. Die Einkommenseinbußen bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsstelleverlust wegen eines Unfalls oder einer Krankheit sind in der Regel ziemlich hoch, sofern man nicht schon genug Vorsorge für diese finanzielle Situation getroffen hat. Im Todesfall werden die Hintergebliebene des Darlehensnehmers von der Rückzahlung des Darlehens entlastet, denn das Darlehen wird durch die Restschuldversicherung in einer Summe abgelöst.

Versicherte Personen:

In der Restschuldversicherung können alle Personen, die wenigstens 18 Jahre alt sind und das Höchseintrittsalter noch nicht erreicht haben, versichert werden. Dieses ergibt sich folgenderweise:

a. Vollendung des 55. Lebensjahres ( 55. Geburtstag ) abgezogen der Versicherungstermin für das Risiko Arbeitslosigkeit;
b. Vollendung des 65. Lebensjahres ( 65. Geburtstag ) abgezogen der Versicherungstermin für die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Tod;

Abschluss:

Die Restschuldversicherung soll mit dem Abschluss des Darlehensvertrages abgeschlossen werden. Ein späterer Abschlus ist nicht möglich.

Gesundheitsprüfung:

Bei Antragstellung ist keine Gesundheitsprüfung notwendig, denn Unfallfolgen und bekannte Vorerkrankungen sind voraussetzungsgemäß in den ersten 2 Jahren vom Versicherungsschutz ausgeschlossen . Die Prüfung, ob die Arbeitsunfähigkeit infolge dieser Vorerkrankung erfolgt, wird nur im Leistungsfall durch die berechtigte Fachabteilung geprüft.

Empfohlene Dauer für die Restschuldversicherung:

Die Versicherungsdauer hängt von der Darlehenslaufzeit ab. Sie kann zwischen 12 und 84 betragen werden.

Höhe der Versicherungssumme:

Im Todesfall entspricht die Versicherungssumme der zum Todeszeitpunkt ausstehenden Summe der Darlehensraten. Für die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit entspricht die Versicherungssumme der festgelegten monatlichen Darlehensrate. Wenn die Darlehensrate bzw. die Summe der ausstehenden Raten die aktuelle Höchstversicherungssumme überschreiten sollte, ist in diesem Fall die aktuelle Höchstversicherungssumme anzusetzen.

Eine Höchstversicherungssumme gibt es sowohl für das Todesfallrisiko als auch für die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit, die es zu berücksichtigen gilt.

Beginn des Versicherungsschutzes:

Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel einen Monat vor Zahlbarkeit der ersten Rate, frühestens aber mit Bezahlung des Darlehens.

Beitragszahlung bei der Restschuldversicherung:

Der Beitrag wird als Einmalbeitrag erhoben und üblicherweise mitfinanziert. Man braucht somit nur die monatliche Darlehensrate, in der die Restschuldversicherung dann schon enthalten ist, zu bezahlen.