Schutzbriefversicherung
Die Schutzbriefversicherung ( auch Verkehrsservice-Versicherung genannt ) wurde in der Vergangenheit meistens als eigenständige Versicherung zur Verfügung gestellt und vornehmlich von Automobilclubs verkauft. Das veränderte sich grundlegend. Diesem Beispiel sind viele Versicherungsgesellschaften mit der Einführung der Kombination von Schutzbriefleistungen an die herkömmlichen Kraftfahrzeugversicherungen (Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung) durch die Allianz gefolgt. Die Schutzbriefversicherung ordnet sich in den gegenwärtigen Versicherungsgesellschaften unter dem Oberbegriff Kraftfahrtversicherung ein. Die Schutzbriefversicherungen sind als Baustein der Kraftfahrzeugversicherung betrachtet.
Die Schutzbriefversicherung gehört zur Schadenversicherung und übernimmt Kosten, die der versicherten Person durch Diebstahl, Unfall oder Panne des versicherten Autos entstehen können. Unter Panne versteht man alle Bruch-, Brems- oder Betriebsschäden. Der Begriff Unfall entspricht dem der Fahrzeugversicherung.
Vertragsgrundlagen der Schutzbriefversicherung
Die Grundlagen der meisten Verträge unterliegen den Allgemeinen Bedingungen für die Schutzbriefversicherung (AB Schutzbrief 96 (MB) -Teil 1). Ausser den allgemeinen fahrzeugbezogenen Leistungen (wie zum Beispiel Ersatzteilversand, Pannenhilfe, Abschleppen, Pannenhilfe) werden immer mehr so genannte personenbezogene Assistance-Leistungen (wie zum Beispiel Ersatz der Reisedokumente, Vermittlung von Ärzten im Ausland, Rückholungen im Krankheitsfall und andere) angeboten. Teilweise sind es ältere Verträge auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Verkehrsserviceversicherung, die aber nach und nach vom Markt verschwinden. Die Verträge werden entweder als Baustein zur Kfz-Versicherung abgeschlossen oder als rechtlich selbstständige Verträge - rechtlich hängen sie dann von den Hauptverträgen ab.
Folgende Risiken sind versichert:
Grundsätzlich bezieht sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf privatgenutzte PKW, Reisemobile und Krafträder sowie auf mitgeführte Wohnwagen- und andere Anhänger. Man kann aber auch gewerblich genutzte Fahrzeuge versichern. Bei einigen Versicherungsgesellschaften gibt es auch personenbezogenen Versicherungsschutz. Das bedeutet: Die im Versicherungsvertrag genannte Person genießt beim Führen aller Fahrzeuge Versicherungsschutz.
Versicherte Personen
Folgende Personen sind in der Regel versichert: der Versicherungsnehmer, die Ehegatten, die Kinder bis zum 25. Lebensjahr, berechtigte Fahrer und Mitfahrer. Für die Kinder gilt der Versicherungsschutz nur, solange sie mit der versicherten Person in einem Haushalt wohnen und sich noch im Studium ( Schule, Berufsstudium, Universität ) befinden.
Ausschlüsse
Es gibt keinen Versicherungsschutz für alle Schäden, die im Umkreis von weniger als 50 Kilometer vom permanenten Wohnsitz der versicherten Person entstehen – bei versicherten Kosten für Unfall- und Pannenhilfe, Abschleppen und Bergung gilt der Ausschluss nicht- ; für Schäden, die durch Kriege, Erdbeben, innere Unruhen oder Kernenergie verursacht wurden; für Schäden, die durch Teilnahme an Rennen entstehen, bei denen es sich um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit handelt; für Schäden, die von unberechtigtem Fahrer ( Fahrer ohne gültigen Führerschein, Schwarzfahrer ) verursacht wurden; für absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.
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