Sterbegeldversicherung
Das im Jahre 1883 eingeführte Sterbegeld wurde ab 01. Januar 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen und damit wurde die, wenn auch kleine, finanzielle Unterstützung eingestellt. Eine angemessene würdige Bestattung benötigt aber durchschnittlich 5.000 Euro. Deshalb wird die private Vorsorge immer wichtiger und nötiger.
Bestattungskosten:
Die verschiedenen Bestattungskosten richten sich nach der Beisetzungsart (Feuer-, Erd- oder Seebestattung) und dem Leistungsumfang. Auch die öffentlichen Gebühren hängen von der Stadt, der Gemeinde und dem Bundesland ab und es gibt sehr viele Varianten. In der Regel werden für eine Beisetzung etwa 5.000 Euro von den Bundesbürgern ausgegeben. Aus diesem Grunde ist es eine Versicherungssumme von wenigstens 5.000 Euro auf jeden Fall zu empfehlen. Wenn man eine aufwendigere Bestattung wünscht, sollte man eine höhere Summe wählen. Vielmals muss man auch noch mit zusätzlichen Aufwendungen für die Regelung der Grabpflege rechnen.
Versicherungssummen, die man im Rahmen der Sterbegeldversicherung wählen kann:
Es gibt die Möglichkeit zwischen Versicherungssummen von 3.000 Euro, 4.500 Euro, 6.000 Euro, 7.500 Euro oder 10.000 Euro zu wählen.
Leistungen der Sterbegeldversicherung:
Wenn die versicherte Person verstirbt, bekommt die in der Versicherungsvertrag genannte Person die festgelegte Todesfallsumme zusätzlich erwirtschafteter Überschüsse gezahlt. Die bezugsberechtigte Person kann von der versicherten Person frei gewählt werden. Wenn keine bezugsberechtigte Person angegeben wird, bekommt die Erben die entsprechenden Leistungen.
Bei Unfalltod erhält (falls festgelegt) die bezugsberechtigte Person die doppelte Versicherungssumme.
Auszahlung im Falle, dass der Tod kurz nach dem Vertragsabschluss eintritt:
Schon nach einer Wartezeit von sechs Monaten bei Einmalbeitrag und achtzehn Monaten bei laufender Beitragszahlung wird die ganze Vorsorgesumme zur Verfügung gestellt. Inzwischen erfolgt wenigstens eine Satffelung der Leistungen bzw. eine Erstattung der Beiträge.
Gesundheitsprüfung:
Bei der Antragsstellung gibt es keine Gesundheitsprüfung. Eine Sterbegeldversicherung können deshalb auch kranke Personen beantragen.
Altersgrenze:
Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres möglich.
Kosten:
Die Kosten hängen vom Eintrittsalter ab.
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