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Warentransportversicherung

 

 

Die Warentransportversicherung bietet Versicherungsschutz den Transportgütern gegen Beschädigung und Verlust, die bei Transporten zu Lande, in Luftfahrzeugen oder auf Binnengewässern entstehen können. Grundsätzlich geht es dabei um Haus zu Haus-Transporte.

In der Warenversicherung wird in der Regel eine All-Risks-Deckung festgelegt. Das bedeutet, dass die versicherten Gefahren nicht einzeln im Versicherungsvertrag aufgeführt werden. Es werden nur jene Risiken benannt, die vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Der Versicherer garantiert für :

a. die Kosten der Schadensfeststellung durch eine dritte Person;
b. die Summe, die der Versicherte zur großen Haverei zu erledigen hat, sofern durch die Haverei-Maßregel ein dem Versicherungsunternehmen zur Last fallender Schaden abgewendet werden muss;
c. die Kosten der Umladung, der provisorischen Lagerung und des Weitertransportes wegen einem versicherten Unfall;
d. die Aufwendungen zur Minderung oder Abwendung der Schäden;
e. die Folgen der versicherten Gefahren für die beschädigten oder verlorenen Güter;

Für folgende Ereignisse gibt es keinen Versicherungsschutz:

a. Schäden, die durch die natürliche Beschaffenheit oder den inneren Verderb der Güter entstehen;
b. Schäden, die durch Mängel oder das Fehlen der üblichen Verpackung verursacht werden;
c. Schäden, die durch Verspätung der Transportreise entstehen;
d. Schäden, die durch Umwelteinflüsse, Luftfeuchtigkeit oder Temperaturen verursacht werden;
e. durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Umstände entstandene Gefahren;
f. durch Kernenergie verursachte Schäden;
g. durch Streik, Arbeitsunruhen, Aussperrung, politische oder terroristische Gewalthandlungen hervorgerufene Gefahren;
h. alle Gefahren, die mit dem Zahlungsverzug oder der Zahlungsunfähigkeit durch den Betreiber, Reeder oder Charterer des Schiffes in Zusammenhang stehen;
i. handelsübliche erscheinende Unterschiede und Verluste bei Gewichten, Maßen und Mengen, die als beachtet gelten, wenn ein Abzugsfranchise festgelegt wurde;

Es ist zu empfehlen, die Prämienangebote verschiedener Versicherungsgesellschaften aufmerksam zu prüfen und dann erst die Prämie auszuhandeln.

Versichert ist in der Warentransportversicherung der gemeine Wert der Güter oder der  Handelswert sowie die Verpackung am Absendungsort bei Anfang der Versicherung. Dazu kommen Versicherungskosten, fest ausgezahlte Fracht und andere Kosten, die entstehen können, bis die Güter vom Transporteur abgenommen werden.